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Grundlagen · ein wichtiger Zusatzbaustein

Vollmachten & Verfügungen

… elementar für ein selbstbestimmtes Leben.

Kann eine erwachsene Person – unabhängig vom Alter – ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst regeln, ordnet das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung an (§ 1814 BGB). Dann entscheidet unter Umständen ein fremder Betreuer über medizinische Maßnahmen, Vermögens- und geschäftliche Angelegenheiten.

Eine automatische Vertretung durch Angehörige gibt es grundsätzlich nicht: Ohne wirksame Vollmacht dürfen selbst Ehepartner Sie nicht umfassend vertreten. Das seit 2023 geltende Ehegatten-Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB) greift nur in Gesundheitsangelegenheiten und längstens sechs Monate – es ersetzt keine Vorsorgevollmacht.

Die Lösung: Bevollmächtigen Sie rechtzeitig die Menschen, denen Sie vertrauen.

Die wichtigsten Dokumente

Betreuungsverfügung

Regelt frühzeitig, wer im Betreuungsfall bestimmt wird sowie Ort und Art der Versorgung. → Sie bestimmen Ihre Vertrauensperson.

Patientenverfügung

Seit 2009 bindend: Ärzte müssen sich an Ihren schriftlich geäußerten Willen zur medizinischen Behandlung halten. → Ihr Selbstbestimmungsrecht.

Vorsorgevollmacht

Eine Vertrauensperson entscheidet in allen Lebensbereichen an Ihrer Stelle, wenn Sie es selbst nicht mehr können. → Alles nach Ihren Wünschen geregelt.

Unternehmervollmacht

Sichert die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens bei Ausfall des Inhabers – gegenüber Familie, Geschäftspartnern und Mitarbeitern. → Sie bestimmen, wie und von wem es weitergeführt wird.

Sorgerechtsverfügung

Bestimmt für den Fall der Fälle einen Vormund für Ihre minderjährigen Kinder – und schließt bestimmte Personen aus. → Vorsorge für das Wohl Ihrer Kinder.

Unser Service

Gemeinsam legen wir fest, was Sie regeln möchten. In Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten entstehen daraus konkrete, rechtssichere und auf Sie zugeschnittene Vorsorgedokumente. Darüber hinaus unterstützen wir Sie laufend:

  • Sichere Hinterlegung Ihrer Originaldokumente – jederzeit im Bedarfsfall verfügbar
  • Regelmäßige Statusmitteilung und Änderungsservice Ihrer Stammdaten
  • Aktualisierung bei Gesetzesänderungen – anwaltlich geprüft
  • Hotline zum Abruf der Vollmachten für Ärzte, Gerichte und Bevollmächtigte
  • Notfallausweis im Scheckkartenformat mit persönlicher ID
Termin vereinbaren

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Die individuelle Erstellung der Dokumente erfolgt durch kooperierende Rechtsanwälte.

Kontakt

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